Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen des Verkäufers liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde. Sie sind Teil aller Vertragsangebote des Verkäufers und dem Käufer mit jedem Angebot zur Kenntnis gebracht. Sie werden mit Vertragsabschluss, in jedem Falle mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, als verbindlich anerkannt. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie gesondert schriftlich bestätigt wurden.
Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener Geschäfts-/Einkaufsbedingungen. Diesen Verzicht nimmt der Verkäufer hiermit an, wobei der Käufer auf eine gesonderte Annahmeerklärung verzichtet.
2. Preise
Alle Preise sind Bruttopreise inkl. der aktuell gültigen Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung, Versand und sonstigen Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Liefermenge
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4. Versand, Liefer- und Leistungszeit
Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt, soweit nicht besonders schriftlich vereinbart, dem Verkäufer vorbehalten. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen, politische Ereignisse und so weiter -, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt nicht beim Kauf einer beweglichen Sache durch eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbrauchsgüterkauf).
6. Annahmeverzug
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder unterlässt er bei Abrufverträgen den Abruf innerhalb des vereinbarten Zeitraumes, so ist der Verkäufer berechtigt, nach Aufforderung, die geschuldete Leistung zu erbringen, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung, oder, nach Setzen einer Nachfrist von 3 Tagen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
7. Untersuchungspflicht, Mängelrügen
Die von einem nicht fachkundigen Durchschnittskunden ohne besondere Aufmerksamkeit erkennbaren Mängel (offensichtliche Mängel) sind vom Käufer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Kaufsache dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Andere, nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb eines Jahres gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Handelt es sich um den Kauf einer beweglichen Sache durch eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbrauchsgüterkauf), so hat die schriftliche Mängelanzeige innerhalb von 2 Jahren gegenüber dem Verkäufer zu erfolgen.
Bei Geschäften zwischen Kaufleuten, die zum Betriebe ihres Handelsgewerbes gehören (beidseitiges Handelsgeschäft) sind Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen dem Verkäufer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln gelten dieselben Fristen, errechnet von der Entdeckung des Mangels an. Der Zeitpunkt der Entdeckung ist zugleich mit der Mängelrüge nachzuweisen. Die gelieferte Ware ist am Empfangsort sofort nach Erhalt zu untersuchen.
8. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl des Käufers auf Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt. Bei deren Fehlschlagen kann der Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht beim Kauf einer beweglichen Sache durch eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbrauchsgüterkauf).
9. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist per Nachnahme oder sofort netto ohne Abzug zahlbar. Der Käufer ist nur berechtigt, mit rechtskräftig festgestellten oder vom Verkäufer unbestrittenen Zahlungsansprüchen aufzurechnen. Unter den gleichen Voraussetzungen steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu. Wechsel- und Scheckannahme gelten vor Einlösung nicht als Erfüllung.
Die Zahlung durch Scheck oder Überweisung in Verbindung mit der Verwendung eines Wechsels zum Selbstdiskont ist erst Erfüllung, wenn der Käufer den Wechsel eingelöst hat.
10. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren, sowie an den aus deren Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur vollständigen Tilgung aller ihm aus Geschäftsverbindung zu dem Käufer zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware und der aus ihrer Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt.
Der Käufer tritt dem Verkäufer schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Satz 1. Der Käufer ist zum Einzug der dem Verkäufer abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. Die Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt.
Der Käufer hat auf Verlangen des Verkäufers unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen ist der Käufer nicht berechtigt. Er hat dem Verkäufer jede Beeinträchtigung der Rechte an der im Eigentum des Verkäufers stehende Ware unverzüglich mitzuteilen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, das ihm zustehenden Eigentum an den Waren und an ihn abgetretene Forderung auf Verlangen des Käufers an diesen zu übertragen, wenn und soweit deren Wert der dem Verkäufer zustehenden Forderung um 20% übersteigt.
11. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
12. Unwirksame Bedingungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- oder Lieferbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
13. Anzuwendendes Recht
Zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
14. Reparaturen
Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten.
Reparaturen erfolgen ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen des Verkäufers. Kosten für den Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Auf die Ziffern 4 und 5 der Bedingungen wird verwiesen. Auslieferungen von Reparaturgeräten erfolgen nur gegen sofortige Bezahlung.
15. Export
Der Käufer ist verpflichtet, für die Einhaltung bestehender Exportvorschriften, insbesondere Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen, bis zum Endverbraucher Sorge zu tragen.
16. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile der Sitz des Verkäufers. Gleiches gilt für den Gerichtsstand, sofern der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.